Die wichtigsten Vorgaben bei der Verordnung von Krankengymnastik, Ergotherapie, Massagen, Sprachtherapie werden im Heilmittelkatalog verbindlich zusammengefasst. Hier wird jeder Erkrankung ein bestimmtes Heilmittel mit maximaler Behandlungszahl zugeordnet.

Höchstverordnungsmengen

Beispiele für Höchstverordnungsmengen:
z.B. "Hexenschuß": maximal 6 Behandlungen
z.B. Bandscheibenvorfall: maximal 3 x 6 = 18 Behandlungen
z.B. nach komplizierteren Gelenkoperationen: maximal 5 x 6 = 30 Behandlungen
z.B. Schlaganfall, Parkinson: maximal 5 x 10 = 50 Behandlungen
Es besteht jedoch kein automatischer Anspruch auf Verordnung der Höchstmenge. Nach Erreichen der Höchstverordnungsmenge muß die Behandlung für zwölf Wochen unterbrochen werden.

Genehmigung der Krankenkasse erforderlich

Langfristverordnungen sind im seit 2004 geltenden Heilmittelkatalog nicht mehr vorgesehen. Überschreitungen der Gesamtverordnungsmenge muß sich der Patient daher von seiner Krankenkasse genehmigen lassen. Dies erfordert eine ausführliche Stellungnahme des verordnenden Arztes. Diese Richtlinien wurden erstmals am 9. Juni 2004 im Bundesanzeiger (Nr. 106a, Jahrgang 56, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz), veröffentlicht.

Budgets sind leider wichtiger als die Richtlinie

Die Heilmittelrichtlinie gilt jedoch nur theoretisch, denn es gibt auch noch Budgets für Heilmittel: Statistisch gesehen durfte 2010 ein niedersächsischer Hausarzt jedem Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse pro Vierteljahr Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie) im Wert von 7,28 €, jedem Rentner im Wert von 18,66 € verordnen. Bei Überschreitung dieses Betrages muss der Arzt die Behandlung bezahlen. Dies gilt auch, wenn die Krankenkasse die Leistung genehmigt hat oder auf die Genehmigung einer Weiterverordnung verzichtet hat.

Ausnahmeregelungen

... greifen leider nicht mehr automatisch. Wie wir erfahren haben, beruhigen Krankenkassenmitarbeiter die Versicherten mit den Worten: "Der Doktor muss Sie nur als Praxisbesonderheit kennzeichnen".
Doch damit ist seit Juli 2007 Schluss. Die Krankenkassen haben darauf bestanden.

Letzte Änderung am Mittwoch, 1. Juni 2011.